Generalversammlung

Gremiensprache: Deutsch

Die Generalversammlung (General Assembly, kurz UNGA) ist die Vollversammlung der 193 Mitgliedsstaaten der UN. Jeder Mitgliedsstaat verfügt über eine Stimme. Damit wird die Generalversammlung dem Prinzip der souveränen Gleichheit und der Idee, allen Mitgliedern eine Stimme zu geben, am ehesten gerecht. Jährlich tritt die Generalversammlung im UN-Hauptquartier in New York City zusammen.
Die GV darf sich mit praktisch jedem Thema auseinander setzten, das von internationaler Bedeutung ist und nicht von dem Sicherheitsrat behandelt wird. Auch zu ihren Aufgaben gehört die Verabschiedung des UN-Haushaltes (UN-Charta Art. 17) und die Aufnahme neuer Mitgliedsstaaten.

Die Entscheidungen (Resolutionen) der Generalversammlung sind völkerrechtlich nicht bindend, sondern nur von empfehlender Natur, werden aber meistens im Konsens mit allen Mitgliedsstaaten, das heißt einstimmig, getroffen.

Themen MUNHN 2021:

-Förderung des internationalen Freihandels:
Weltweite Handelsverflechtungen, häufig unter dem Schlagwort der Globalisierung zusammengefasst, stehen in Zeiten des Coronavirus stark in der Kritik. Doch die Unterbrechung der Lieferketten im vergangenen Frühjahr hat auch gezeigt, wie stark die moderne Wirtschaft und Gesellschaft weltweit von einem funktionierenden Welthandel abhängig ist. Die Antwort auf drängende Fragen, wie die ökologische Nachhaltigkeit und die Sicherstellung von fairen und guten Arbeitsbedingungen kann daher nicht lauten, den Welthandel einzustellen. Stattdessen sollte die Weltgemeinschaft durch weltweite Regelungen und Kooperation einen fairen Welthandel sicherstellen, bei dem alle Akteure profitieren können und eine ressourcenschonende Herangehensweise sichergestellt werden kann. Die für solche Regelungen notwendige staatenübergreifende Kooperation in Form von Global Governance soll durch die Generalversammlung erörtert werden. Die Generalversammlung soll dabei einerseits konkrete Regelungen zur Ermöglichung des weltweiten freien Waren, Personen und Güterverkehrs treffen und andererseits langfristige Maßnahmen zur Einbindung transnationaler Konzerne und nicht staatlicher Organisationen in den Prozess einer nachhaltigen Gestaltung der Globalisierung einbinden. Die Generalversammlung kann dabei auch Möglichkeiten der Wirtschaftsförderung(Mikrokredite etc.) oder die Harmonisierung von bestehenden Standards zurückgreifen. Der globale Handel unterliegt derzeit verschiedenen Spannungsfeldern. Zahlreiche Staaten beklagen Ungerechtigkeiten zwischen den Staaten des globalen Nordens und Südens. Außerdem hat das Interesse der Staaten an Regulierung zu einem komplexen Regelwerk geführt, das trotz ständiger Anpassung auf neue Herausforderungen nicht angemessen reagieren kann, daher ist die Generalversammlung aufgefordert, dieses Thema zu behandeln und Lösungsmöglichkeiten zu erarbeiten.
 
-Verbesserung humanitärer Hilfen in Krisengebiete:
Der aktuellste Bericht des UNOCHA (United Nations Office for the Coordination of Humanitarian Affairs) zur globalen humanitären Situation aus dem Jahr 2019 zeichnet ein erschreckendes Bild über die Zustände in vielen Bereichen der Welt. So würden laut Vorhersage 2020 168 Millionen Menschen in 53 Ländern auf humanitäre Hilfe angewiesen sein. 109 Millionen von ihnen haben diese Hilfe besonders nötig. Dabei ist  zu erkennen, dass  die Menschen, die es ohnehin schon am schwersten haben, werden in Zukunft noch mehr zu leiden haben, zum Beispiel 24 Millionen Menschen im Jemen. Dies macht ein Handeln der Staatengemeinschaft erforderlich. Dabei sind vor allem die Komplexität und Unterschiedlichkeit der Situationen, die die Notwendigkeit humanitärer Hilfe erfordern, ein Problem.  Um einen Handlungsrahmen zu definieren, haben die Vereinten Nationen mit der Resolution 46/182 im Jahr 1991 vier Prinzipien der humanitären Hilfen festgehalten. Problematisch ist , dass hier eine deutliche Diskrepanz zwischen Anspruch und Realität liegt, da Akteure versuchen, humanitäre Hilfen und Hilfeleistende zu ihren Zwecken zu instrumentalisieren oder zu verhindern, dass die Hilfen ihr Ziel tatsächlich erreichen. Hinzu kommt, dass oftmals nicht genügend (Geld-)Mittel zur Verfügung stehen um ausreichend Hilfe in Krisengebieten zu leisten. So produziert die Welt genug Nahrung, um 10 Milliarden Menschen zu ernähren, schafft es aber nicht, zu verhindern, dass in den Krisen- und Kriegsgebieten die leidtragende Zivilbevölkerung hungern muss. Abzugrenzen ist die Art der Maßnahme von der humanitären Intervention und der Entwicklungshilfe. Somit ergibt sich ein hochkomplexes Feld unterschiedlicher Akteure und  Faktoren, die die Debatte um eine Lösungsfindung zu den vielfältigen Problematiken rund um humanitäre Hilfen beeinflussen.
 
 -Internationale Terrorismusbekämpfung: 
Terrorismus ist eine ständige Bedrohung für die Freiheit aller Menschen, deshalb setzt die Generalversammlung die „Internationale Terrorismusbekämpfung“ als Tagesordnungspunkt auf ihre Agenda. Terroristische Anschläge sind tief in unserer Erinnerung verankert, sie versetzen uns in Angst und Trauer und verändern langfristig unser Denken und Handeln. Die Furcht vor weiteren Attentaten ist groß. Es ist demnach die Pflicht aller Staaten der Vereinten Nationen, nach Wegen des Umgangs mit der terroristischen Bedrohung zu suchen und Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus ergreifen.